AGB
1. Geltungsbereich
Die contenance GmbH bietet Unternehmen Kreativleistungen in den Bereichen Kommunikationsdesign, klassische Printgestaltung, Webgestaltung und Web-Programmierung, sowie die Entwicklung spezialisierter Weblösungen und mobilen Applikationen.
- Die Leistungen, Angebote und Lieferungen von der contenance GmbH erfolgen ausschließlich auf Grundlage unserer AGB. Unsere AGB gelten auch für alle Folgeaufträge, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Abnahme der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
- Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden von der contenance GmbH nicht anerkannt.
- ämtliche Abweichungen bedürfen zur ihrer Wirksamkeit einer ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung von der contenance GmbH.
2. Angebite und auftragsbestätigung
- Die Angebote der contenance GmbH in Prospekten, Anzeigen oder Internet Präsentationen sind – auch bezüglich der Preise – freibleibend und unverbindlich.
- Auf unserem Auftragsformular erklärt der Kunde den bindenden Antrag auf Abschluss eines Vertrags. Der Antrag gilt als angenommen, wenn wir nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Datum des Auftrages die Ablehnung erklärt haben.
- Die contenance GmbH ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung Dritter zu bedienen, insbesondere Programmierungs- und Grafikarbeiten durch Dritte vornehmen zu lassen. Ausschließlicher Vertragspartner ist die contenance GmbH. Dem Kunden ist es nur bei vorheriger Zustimmung der contenance GmbH gestattet, unmittelbare Kontakte mit diesen Dritten zu pflegen. Der Kunde erkennt diese Regelung als wesentliche Vertragspflicht an.
3. Leistungsgegenstand
- Nach Maßgabe der Bestimmungen dieser AGB übernimmt die contenance GmbH mit ihren Partnern die Beratung, Konzeption von Marketingmaßnahmen, Gestaltungsmaßnahmen, die Programmierung und die Installation von Softwareprodukten für den Kunden.
- Die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge erfolgt gegen Zahlung des mit dem Auftraggeber dafür vereinbarten Entgelts (Konzeptionshonorar). Das Konzeptionshonorar wird im Falle der Erteilung des Auftrags auf die Agenturvergütung angerechnet. Die Installation von Softwareprodukten umfasst die Prüfung der Installationsumgebung und die eigentliche Installation der Software zur Anwendung. Weitere Leistungen sind gesondert zu vereinbaren. Für die Platzierung und Unterhaltung einer neuen Website oder die Übernahme einer bestehenden Website im Internet bedarf es des Abschlusses eines besonderen Website-Hosting-Vertrages. Ein solcher Vertrag wird von der contenance GmbH lediglich vermittelt; die Vertragsbeziehung kommt mit dem Hosting-Anbieter zustande.
- Die Softwareprodukte werden, nach Wahl von der contenance GmbH, über die üblichen Dienste bzw. Nutzungsprotokolle nutzbar sein.
- Zur Vertragsdurchführung wird der Kunde das erforderliche Basismaterial, insbesondere Texte, Daten, bewegte und unbewegte Bilder, Illustrationen, Graphiken, Logos und sonstige Materialien und Informationen in digitaler Form der contenance GmbH übergeben. Die Beschaffung des Basismaterials ist von der contenance GmbH nicht geschuldet. Weitere Leistungen wie z.B. die Erstellung der notwendigen Inhalte, Corporate Design, Werbemittelerstellung, Bilder, Zusatzmodule wie Webshop, Layoutvorlagen für pdf-Export etc. sind gesondert zu vereinbaren.
4. technische spezifikationen, durchführung der programmierarbeiten
- Der Kunde hat der contenance GmbH das Basismaterial unverzüglich zu übergeben. Übergibt der Kunde das Basismaterial nicht rechtzeitig, so verlängern sich zum einen die vereinbarten Ausführungsfristen entsprechend und die contenance GmbH kann, nach einer schriftlichen Aufforderung mit angemessener Fristsetzung, unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzansprüche des Kunden vom Vertrag zurücktreten. Die Anzahlung verbleibt bei der contenance GmbH bzw. der Kunde schuldet eine anteilige Vergütung für die bislang erbrachten Dienstleistungen. Das Basismaterial muss in Formaten – die contenance GmbH bestimmt – zur Verfügung gestellt werden.
- Die contenance GmbH wird auf der Grundlage des Basismaterials, die Werbemittel erstellen, die Softwareprodukte programmieren, anpassen und installieren.
- Die erstellten Werbemittel, die installierte Softwareprodukte sind vom Kunden sofort zu kontrollieren; ein Anpassungsvorgang ist im Preis enthalten. Jede weitere Anpassung oder jede nachträgliche Änderung werden zu den jeweils gültigen Preisen von der contenance GmbH berechnet. Service und Wartung können zusätzlich beauftragt werden und werden nach der jeweils gültigen Preisliste von der contenance GmbH berechnet.
- Die Werbemittel sind durch Gegenzeichnung freizugeben, die Softwareprodukte gelten als abgenommen, wenn die contenance GmbH die Installation dem Kunden mitteilt. Eine gesonderte Abnahme ist nicht erforderlich, die Inbetriebnahme kommt einer Abnahme gleich.
- Befindet sich der Kunde mit Zahlungspflichten gegenüber der contenance GmbH in Verzug, so kann die contenance GmbH ihre Arbeiten bis zum Eingang der Zahlungen des Kunden unterbrechen; die Ausführungsfristen verlängern sich entsprechend. Weitergehende Rechte von der contenance GmbH nach diesen AGB und nach den gesetzlichen Vorschriften bleiben vorbehalten.
5. vergütung und zahlungsbedingungen
- Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der geltenden MwSt. Soweit die contenance GmbH die Vertragsleistungen an einem Standort des Kunden erbringt, sind die Reiseund Verpflegungskosten mit den geltenden Sätzen gesondert zu vergüten.
- Soweit nicht abweichend schriftlich vereinbart, wird die vereinbarte Vergütung wie folgt fällig: 50 % bei Vertragsabschluss und 50 % nach Fertigstellung des Auftrages. Ansonsten sind die Rechnungen zahlbar: innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto. An dieser Stelle möchten wir Sie darauf hinweisen, dass wir unsere Rechnung im Factoringverfahren an die Robert Wolf GmbH, Esslinger Straße 7 in 70771 LE-Echterdingen (www.wolf-factoring.de), übertragen. Sie bezahlen lhrerseits schuldbefreiend den jeweiligen Rechnungsbetrag an die Robert Wolf GmbH auf die folgende Bankverbindung: Deutsche Bank I Konto 850 835 000 I BLZ 600 700 70 - IBAN: DE 07 600 700 700 850 835 000 I SWIFT/BIC: DEUTDESSXXX Selbstverständlich sind wir weiterhin Ihr ausschließlicher Ansprechpartner und die mit Ihnen vereinbarten Konditionen sowie Ihre Rechtsposition bleiben durch dieses Verfahren völlig unbeeinträchtigt und es entstehen Ihnen keinerlei Kosten oder Nachteile.
- Gerät der Kunde über eine Dauer von mehr als 4 Wochen in Zahlungsverzug oder befindet sich der Kunde trotz schriftlicher Mahnung mit einem Betrag von mehr als € 500,00 EUR in Verzug, so ist die contenance GmbH berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Schadensersatzansprüche und sonstige gesetzliche Ansprüche der contenance GmbH bleiben vorbehalten. Ab Fälligkeit ist die contenance GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.
6. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum der Ware / Leistung bis zur Zahlung aller Rechnungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Soweit wir mit dem Kunden die Zahlung des Preises aufgrund eines Scheck-Wechsel–Verfahrens vereinbaren, erstreckt sich der Vorbehalt auch auf die Einlösung des von uns akzeptierten Wechsels durch den Kunden und erlischt nicht durch die Gutschrift des erhaltenen Schecks bei uns. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist nicht zulässig. Die contenance GmbH ist berechtigt, im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden ohne Rücktritt vom Vertrag und ohne dass es hierfür einer Fristsetzung bedarf die Vorbehaltsware / Leistung herauszuverlangen. Bis zur Abholung der Vorbehaltsware bleibt der Kunde jedoch berechtigt, dies durch vollständige Zahlung sämtlicher offenen Rechnungen abzuwenden. Nach Rücknahme der Ware ist die contenance GmbH berechtigt, diese in branchenüblicher Weise freihändig zu verwerten. Der Verwertungserlös ist abzüglich angemessener Verwertungskosten auf die Verbindlichkeiten des Kunden anzurechnen. Die contenance GmbH ist auch berechtigt die erstellte Software zu deaktivieren und vom Netz zu nehmen.
7. bereitstellung des basismaterials durch den kunden bzw. durch die contenance gmbh, freistellung
- Der Kunde sichert zu, dass er berechtigt ist, das Basismaterial der contenance GmbH zur Verfügung zu stellen. Soweit an dem Basismaterial Urheberrechte, Markenrechte und/oder sonstige gewerbliche Schutzrechte Dritter bestehen, stellt der Kunde sicher, dass er im Besitz der erforderlichen Lizenzen ist, insbesondere, dass er berechtigt ist, Bilder, Fotografien, Filme, Logos, Zeichen und sonstige Darstellungen, Gestaltungen und Informationen zu digitalisieren, in die Software aufzunehmen und als deren Teil zu nutzen und/oder diese Befugnisse der contenance GmbH einzuräumen. Der Kunde ist für die von ihm erstellten und online gestellten Texte (Beiträge/Bilder/etc.) verantwortlich und stellt die contenance GmbH in vollem Umfang für mögliche Inanspruchnahmen Dritter frei.
- Sofern Dritte der contenance GmbH gegenüber geltend machen, dass die Einbeziehung von Basismaterial in Softwareprodukte Urheberrechte, Markenrechte und/oder gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzt, wird die contenance GmbH den Kunden hierüber unverzüglich schriftlich informieren. Der Kunde verpflichtet sich, der contenance GmbH insoweit von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen, die contenance GmbH bei der Rechtsverteidigung zu unterstützen und etwaige Schadensersatzbeträge zuzüglich der Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung auf Verlangen von der contenance GmbH zu übernehmen.
8. änderungen / mitwirkungspflichten
- Übergibt der Kunde das Basismaterial oder sonstige Unterlagen und Informationen nicht rechtzeitig, so verlängern sich zum einen die vereinbarten Ausführungsfristen entsprechend und die contenance GmbH kann, nach einer schriftlichen Aufforderung mit angemessener Fristsetzung, unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzansprüche des Kunden vom Vertrag zurücktreten. Die Anzahlung verbleibt bei der contenance GmbH bzw. der Kunde schuldet eine anteilige Vergütung für die bislang erbrachten Dienstleistungen. Der Kunde kann bis Präsentation der Gestaltungsvorschläge, zur Installation der Software eine Änderung und/oder Ergänzung verlangen. Die contenance GmbH wird in diesem Fall die Arbeiten unterbrechen und prüfen, ob die Änderung technisch durchführbar und unter Berücksichtigung der betrieblichen Leistungsfähigkeit der contenance GmbH zumutbar sind. Der Mehrpreis wird ermittelt und dem Kunden in Rechnung gestellt.
- Im Falle eines Änderungsverlangens nach § 8 Abs. 1 verlängern sich die Ausführungsfristen um die Zahl der Tage, an denen infolge des Änderungsverlangens die Arbeiten von der contenance GmbH unterbrochen waren. Die contenance GmbH kann für die Dauer der Unterbrechung eine angemessene zusätzliche Vergütung verlangen, wenn und soweit die von der Unterbrechung betroffenen Mitarbeiter nicht anderweitig eingesetzt werden konnten und dem Kunden dies schriftlich mitgeteilt wurde.
9. übergabe
- Die contenance GmbH wird dem Kunden die Fertigstellung der Werbematerialien, die Installation der Softwareprodukte mitteilen und oder der sonstigen beauftragten Leistungen.
- Nach erfolgreicher Installation wird die contenance GmbH den Kunden in zwei Stunden in die Nutzung der Software einweisen. Einweisungen über längere Zeiten oder für mehrere Personen können separat beauftragt werden.
10. rechteeinräumung durch die contenance gmbh
- Die contenance GmbH räumt dem Kunden das uneingeschränkte und ausschließliche Recht ein, die Werbemittel, Software vertragsgemäß zu nutzen. Dem Kunden ist es nicht gestattet, die erbrachte Leistung oder Teile hiervon, soweit sie urheberrechtlichen Schutz genießen, in anderer als der mit der contenance GmbH vertraglich vereinbarten Weise zu nutzen. Die contenance GmbH ist insoweit berechtigt, einen Urhebervermerk in handelsüblicher Form in der Software anzubringen, insbesondere ist die contenance GmbH berechtigt die Kunden als Referenzen zu benennen und entsprechende Auszüge werblich zu nutzen.
- Die contenance GmbH ist ferner berechtigt, eine Kopie des der angepassten Software für Archivzwecke zu behalten.
11. mängelhaftung
- Die contenance GmbH übernimmt die Sachmängelhaftung dafür, dass die Leistungen den üblichen Anforderungen und Beschaffenheiten entspricht. Sind Druckvorlagen oder Proofs freigegeben, so gehen evtl. Fehler im Inhalt, der Darstellung und Farbe zu Lasten des Kunden. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler in Datenverarbeitungsprogrammen unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.
- Jegliche Mängelhaftung von der contenance GmbH erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch äußere Einflüsse oder durch ein Nichteinhalten der in der Software enthaltenen Nutzungsbedingungen verursacht werden. Sie entfällt, soweit der Kunde die Software ohne Zustimmung von der contenance GmbH selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Mängel nicht durch solche Änderungen verursacht worden sind und die Mängelbeseitigung durch die Änderungen nicht unzumutbar erschwert wird.
- Für Mängel der Software leistet die contenance GmbH Nacherfüllung nach ihrer Wahl durch Nachbesserung der Software oder durch Herstellung einer neuen Software. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde die Vergütung herabsetzen (mindern). Schadensersatz kann nicht verlangt werden.
- Mängelansprüche des Kunden verjähren binnen eines Jahres nach der Installation der Software.
12. haftungsbeschränkung
- Die contenance GmbH haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen dieser AGB.
- Soweit in dem nachstehenden § 12 Abs. 3 bis Abs. 4 nichts Abweichendes geregelt ist, ist eine Haftung von der contenance GmbH auf Schadensersatz – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs und auch nach Ablauf einer ihr etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Die contenance GmbH haftet vorbehaltlich des nachstehenden § 12 Abs. 3 bis Abs. 4 insbesondere nicht auf Ersatz oder Beseitigung von Schäden, die nicht an der Software selbst entstanden sind, zB wegen Verlustes oder fehlerhafter Verarbeitung von Daten. Die contenance GmbH haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, ebenfalls nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige mittelbare und Folgeschäden.
- Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verzuges oder Unmöglichkeit der Leistungen von der contenance GmbH sind beschränkt auf den Wert desjenigen Teiles der Leistung, welcher wegen der Unmöglichkeit bzw. des Verzuges nicht wie vertraglich vorgesehen verwendet werden kann.
- Die Haftungsbeschränkungen gem. § 12 Abs. 1 bis Abs. 3 gelten nicht für Körperschäden, Schäden an Gesundheit und Leben sowie Personen- und Sachschäden nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden, die der contenance GmbH vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten hat. Sie gelten ferner nicht im Falle arglistigen Verschweigens eines Mangels oder der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie und/oder für Schäden, die infolge leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) entstanden sind. In diesen Fällen gilt Folgendes:
- die contenance GmbH haftet wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und/oder für Personen- und/ oder Sachschäden nach dem Produkthaftungsgesetz jeweils nach den gesetzlichen Bestimmungen.
- die contenance GmbH haftet ferner nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für eigenes vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten und für entsprechendes Verhalten ihrer Erfüllungsgehilfen.
- Im Falle arglistigen Verschweigens eines Mangels oder der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie und/oder für Schäden, die infolge leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) entstanden sind, haftet die contenance GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen, in dem letztgenannten Fall jedoch nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens.
13. datenschutz
- Der Kunde erklärt sein Einverständnis damit, dass die im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden personenbezogenen Daten von der contenance GmbH gespeichert und verarbeitet werden.
- Die contenance GmbH behandelt alle im Rahmen ihrer Tätigkeit zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten und Vorgänge, Informationen, Unterlagen und Daten des Kunden vertraulich. Dies gilt auch für Mitarbeiter von der contenance GmbH.
- Der Kunde trägt die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der von seinem Anschluss verbreiteten und bei ihm abrufbaren Nachrichten und Dienstleistungen, sowie der über seinen Anschluss durchgeführten Operationen und Transaktionen. Der Kunde hat für die Einhaltung der maßgeblichen Bestimmungen zu sorgen, soweit er Änderungen bei den erbrachten Dienstleistungen vornimmt.
14. schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht.
- Ist der Kunde Kaufmann oder hat er in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, ist Stuttgart ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Kunden und der contenance GmbH. Dies gilt auch für Scheck- und Wechselverfahren.
- Der Kunde wird seine Rechte aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von der contenance GmbH an Dritte abtreten; § 354 a HGB bleibt unberührt.
- Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der contenance GmbH anerkannt worden sind.
- Ergänzungen oder Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.